Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel problemlos übernommen.
Da der Umfang je nach individuellem Versicherungsvetrag variieren kann, empfiehlt es sich, vorab kurz bei Ihrer Versicherung nachzufragen und ggf. erforderliche Formulare anzufordern.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten(GOP) unter Berücksichtigung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungenvon PKV, Beihilfe und BPtK (Stand Juli 2024).