Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel problemlos übernommen. Dies gilt ebenfalls für Versicherte in der freien Heilfürsorge (Bundeswehr, Bundespolizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzugsbeamte). Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)

Je nach Versicherungsvertrag kann die Anzahl therapeutischer Sitzungen beschränkt sein. Erkundigen Sie sich bitte vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfe die Kosten für Psychotherapie übernimmt und fordern Sie ggf. erforderliche Formulare an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.