Privatversicherte & Beihilfe

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel problemlos übernommen. Da der Umfang je nach individuellem Versicherungsvetrag variieren kann, empfiehlt es sich, vorab kurz bei Ihrer Versicherung nachzufragen und ggf. erforderliche Formulare anzufordern. 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von PKV, Beihilfe und BPtK (Stand Juli 2024). 

Selbstzahler*Innen

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten mit Kostenträgern und es erfolgt keine Weitergabe von Diagnosen an Ihre Krankenkasse.

Sie erhalten wahlweise monatlich oder quartalsweise eine detaillierte Rechnung. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Ab dem 2. Quartal 2026 bin ich zudem als Juniorpartnerin der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Alexandra Born & Isabelle Habedank zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. In diesem Rahmen kann ich Behandlungen mit allen Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.

Info: Bitte beachten Sie, dass private und gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur übernehmen, insofern eine krankheitswertige Problematik besteht. Dies klären wir im Erstgespräch bzw. in den probatorischen Sitzungen.