Privatversicherte & Beihilfe

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel problemlos übernommen. Dies gilt ebenfalls für Versicherte in der freien Heilfürsorge (Bundeswehr, Bundespolizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzugsbeamte). Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherungsvertrag kann die Anzahl therapeutischer Sitzungen beschränkt sein. Erkundigen Sie sich bitte vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfe die Kosten für Psychotherapie übernimmt und fordern Sie ggf. erforderliche Formulare an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Selbstzahler*Innen

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Dann wird Ihre Krankenkasse nicht über Diagnose und Therapie informiert. Sie erhalten monatlich eine Rechnung mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen. Die Kosten für selbst bezahlte Behandlungen sind unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Hier finden Sie eine aktuelle Version. 

Kostenbeispiel: Die Gebühr für eine therapeutische Sitzung nach GOP beträgt derzeit 100,55€. Bei in der Regel wöchentlichen Sitzungen ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von ca. 403€. Für eine komplette Kurzzeittherapie mit insgesamt 24 Sitzungen entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.413€. Je nach Bedarf kann die Therapie natürlich auch kürzer oder länger ausfallen.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis rechnen wir in der Regel nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie bisher trotz akutem Behandlungsbedarf keinen Therapieplatz finden konnten, können wir die Therapie ggf. über das Kostenerstattungsverfahren mit Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Wir informieren Sie auf Anfrage gerne zu den Formalitäten der Beantragung. Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie außerdem hier.

Bitte beachten Sie, dass private und gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur übernehmen, insofern eine krankheitswertige Problematik besteht. Dies klären wir im Erstgespräch bzw. in den probatorischen Sitzungen.