Als Privatpraxis rechnen wir in der Regel nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie bisher trotz akutem Behandlungsbedarf keinen Therapieplatz finden konnten, können wir die Therapie ggf. über das Kostenerstattungsverfahren mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Wir informieren auf Anfrage gerne zu den Formalitäten der Beantragung. Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie in dieser Broschüre.